RoHS Infos
Grundlegende Informationen
Am 24. März 2005 ist das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in Kraft getreten.
Damit wurden in Deutschland die EU-Richtlinien
2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS: Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electric and Electronic Equipment) und
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment) in nationales Recht umgesetzt.
Das ElektroG schreibt vor, dass ab 1. Juli 2006 elektrische bzw. elektronische Geräte nur noch dann neu in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nahezu frei sind von den Verbotsstoffen Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom (CrVI), polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierter Diphenylether (PBDE). Für den zulässigen Restgehalt dieser Substanzen wurden folgende Grenzwerte festgelegt: Cadmium 0,01 Gewichtsprozent, alle anderen Substanzen 0,1 Gewichts-prozent.
Die Stoffverbote betreffen 8 Gerätekategorien, ausgenommen sind Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie bestimmte Stoff-Anwendungen (Blei in einigen Gläsern, Lötmitteln und keramischen Elektronikbauteilen, Quecksilber in einigen Lampen u.a.). Diese Vorschriften haben zur Folge, dass eine Vielzahl elektrischer und elektronischer Geräte rechtzeitig vor dem 1. Juli 2006 auf ihre RoHS-Konformität geprüft und ggf. einem Re-Design unterzogen werden muss. Falls eine Überarbeitung erforderlich ist, müssen nicht mehr zulässige Bauelemente und Komponenten durch gefahrstofffreie (und meist auch temperaturfestere) ersetzt und in der Fertigung bleifreie Lötprozesse verwendet werden.
EVIS Mitteilungen zu RoHS / Bleifrei Bezeichnung | Beschreibung | Dokument | EVIS message EM6-03 | Produkteankündigungen Troll | EM6-03.pdf | EVIS message EM6-04 | Produkteankündigungen ORIS | EM6-04.pdf | EVIS message EM6-05 | Produkteankündigungen EDI, ROI und Kolibri | EM6-05.pdf |
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